„Seelaff Consulting | Kian Seelaff“
Am Hulsberg 14
28205 Bremen
Stand: 09.04.2026
(Kleinunternehmer nach § 19 UStG)
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Seelaff Consulting | Kian Seelaff, Am Hulsberg 14, 28205 Bremen, nachfolgend „Anbieter“, und seinen Auftraggebern, nachfolgend „Kunde“.
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit in den nachstehenden Regelungen nicht ausdrücklich zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterschieden wird.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich oder in Textform vereinbart wurde.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, insbesondere individuell geschlossene Verträge, gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.
1.5 Diese AGB unterscheiden zwischen
a) Künstlermanagementleistungen und
b) Beratungsdienstleistungen.
1.6 Für beide Leistungsbereiche gelten unterschiedliche Regelungen gemäß den nachstehenden Bestimmungen.
1.7 Soweit Beratungsdienstleistungen gegenüber Verbrauchern im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen angeboten oder erbracht werden, gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
§ 2 Künstlermanagementleistungen
2.1. Leistungen des Anbieters im Bereich Künstlermanagement werden ausschließlich auf Grundlage eines gesondert abgeschlossenen individuellen Managementvertrags erbracht.
2.2 Diese AGB finden auf Künstlermanagementleistungen nur ergänzend Anwendung, soweit der jeweilige Managementvertrag keine abweichenden oder abschließenden Regelungen enthält.
2.3 Maßgeblich für Art, Umfang, Vergütung, Laufzeit, Kündigung, Exklusivität, Rechte und Pflichten der Parteien im Bereich Künstlermanagement ist ausschließlich der individuell geschlossene Managementvertrag.
2.4 Ein Anspruch auf Abschluss eines Managementvertrags besteht nicht.
§ 3 Beratungsdienstleistungen
3.1. Beratungsdienstleistungen des Anbieters, insbesondere im Bereich Strategie, Positionierung, Vermarktung, Projektstrukturierung, betriebswirtschaftliche Begleitung, Prozessberatung, konzeptionelle Entwicklung oder vergleichbare Unterstützungsleistungen, können unabhängig vom Künstlermanagement erbracht werden.
3.2 Beratungsdienstleistungen bedürfen keines gesonderten ausführlichen Einzelvertrags, sondern kommen auf Grundlage folgender Vertragsstruktur zustande:
a) Projektaufnahme / Anfrage des Kunden
b) Angebot des Anbieters
c) Annahme des Angebots durch den Kunden oder Auftragsbestätigung
3.3 Bestandteil des Angebots ist eine Projektbeschreibung, in der die inhaltlichen Eckpunkte, Ziele, gegebenenfalls Teilleistungen, Mitwirkungsbeiträge des Kunden sowie der sachliche Rahmen der Beratungsleistung festgelegt werden.
3.4 Die Projektbeschreibung bestimmt den geschuldeten Leistungsumfang der Beratung abschließend, soweit nicht später ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
3.5 Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich beschriebenen Beratungsumfangs bedürfen einer gesonderten Abstimmung in Textform und können zusätzlich vergütet werden.
§ 4 Vertragsschluss bei Beratungsdienstleistungen
4.1. Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4.2 Ein Vertrag über Beratungsdienstleistungen kommt zustande
a) mit der schriftlichen oder in Textform erklärten Annahme des Angebots durch den Kunden,
b) mit Zugang einer Auftragsbestätigung des Anbieters oder
c) durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch oder mit Zustimmung des Kunden auf Grundlage des Angebots.
4.3 Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Beratungsvertrags sind das Angebot des Anbieters einschließlich der Projektbeschreibung sowie etwaige ausdrücklich bestätigte Ergänzungen und Anhänge.
4.4 Gegenüber Verbrauchern werden die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Preis, die Zahlungsbedingungen, die Laufzeit sowie gegebenenfalls bestehende Kündigungsbedingungen vor Vertragsschluss in dem Angebot oder in einer gesonderten Vertragsübersicht in Textform mitgeteilt.
4.5 Im Falle eines Vertragsabschlusses im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen sowie – soweit ein Widerrufsrecht besteht – eine Widerrufsbelehrung in Textform.
§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher
5.1. Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag über Beratungsdienstleistungen ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht dem Kunden grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
5.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss, sofern nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
5.3 Der Widerruf ist an den Anbieter zu richten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
5.4 Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher
a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, und
b) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert.
5.5 Verlangt der Verbraucher, dass der Anbieter bereits während der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, hat der Verbraucher dem Anbieter im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
§ 6 Leistungsumfang der Beratung
6.1. Der Anbieter erbringt Beratungsdienstleistungen als Dienstleistung, soweit nicht ausdrücklich ein werkvertraglicher Erfolg vereinbart wurde.
6.2 Geschuldet ist die im Angebot und in der Projektbeschreibung beschriebene fachliche Beratung und Unterstützung, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher, künstlerischer oder sonstiger Erfolg.
6.3 Der Anbieter ist berechtigt, Art und Weise der Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
6.4 Beratungsleistungen können insbesondere persönlich, telefonisch, per Videokonferenz, per E-Mail, in Form schriftlicher Ausarbeitungen oder in sonstiger geeigneter Form erbracht werden.
6.5 Sofern Termine, Workshops, Abstimmungen, Feedbackschleifen oder Zwischenstände vorgesehen sind, ergeben sich diese aus dem jeweiligen Angebot oder der Projektbeschreibung.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
7.2 Verzögerungen, die darauf beruhen, dass erforderliche Mitwirkungsleistungen des Kunden nicht, verspätet oder unvollständig erbracht werden, gehen nicht zulasten des Anbieters.
7.3 Soweit der Anbieter auf Freigaben, Rückmeldungen, Daten, Materialien oder Entscheidungen des Kunden angewiesen ist, verschieben sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen.
7.4 Der Kunde ist verpflichtet, ihm überlassene Konzepte, Empfehlungen, Unterlagen und Handlungsvorschläge eigenverantwortlich zu prüfen, bevor er sie wirtschaftlich, organisatorisch, rechtlich oder tatsächlich umsetzt.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen bei Beratungsdienstleistungen
8.1. Die Vergütung für Beratungsdienstleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
8.2 Alle Preise sind Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
8.3 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.4 Bei umfangreicheren Projekten kann der Anbieter angemessene Abschlagszahlungen, Teilabrechnungen oder eine Vorauszahlung verlangen, sofern dies im Angebot vorgesehen ist.
8.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 9 Zusatzleistungen und Leistungsänderungen
9.1. Leistungen, die über den im Angebot und in der Projektbeschreibung beschriebenen Umfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und sind gesondert zu vergüten.
9.2 Dies gilt insbesondere für
a) nachträgliche inhaltliche Erweiterungen,
b) zusätzliche Abstimmungsschleifen,
c) gesonderte Dokumentationen,
d) zusätzliche Termine,
e) kurzfristige Sonderleistungen oder
f) Leistungen, die aufgrund geänderter Kundenvorgaben erforderlich werden.
9.3 Der Anbieter wird den Kunden auf erkennbare vergütungspflichtige Zusatzleistungen hinweisen.
§ 10 Fremdleistungen und externe Kosten
10.1. Sofern für die Durchführung eines Projekts externe Leistungen oder Fremdkosten erforderlich oder sinnvoll sind, insbesondere für Grafik, Foto, Video, Anzeigen, Reisekosten, Software, Dienstleister oder sonstige Drittleistungen, bedürfen diese einer gesonderten Abstimmung.
10.2 Fremdleistungen werden nur auf Grundlage einer gesonderten Freigabe des Kunden beauftragt.
10.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Fremdkosten gesondert berechnet und sind nicht in der vereinbarten Beratungsvergütung enthalten.
§ 11 Nutzungsrechte an Unterlagen und Arbeitsergebnissen
11.1. An Konzepten, Präsentationen, Unterlagen, Texten, Analysen, Strukturen, Projektunterlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen behält sich der Anbieter sämtliche Rechte vor, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11.2 Der Kunde erhält an den im Rahmen der Beratung überlassenen Unterlagen und Ergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke im Rahmen des vereinbarten Projekts.
11.3 Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder anderweitige Verwertung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
11.4 Vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte, Marken, Namen, Logos, Texte, Bilder oder sonstige Materialien bleiben im Eigentum bzw. Rechtsbereich des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter hieran die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
§ 12 Vertraulichkeit
12.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.
12.2 Als vertraulich gelten insbesondere Angebote, Projektbeschreibungen, Konzepte, Strategien, Kalkulationen, interne Unterlagen, Kundendaten, Geschäftsmodelle und nicht öffentlich bekannte wirtschaftliche oder organisatorische Informationen.
12.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 13 Haftung
13.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
13.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
13.5 Soweit Beratungsleistungen Empfehlungen, Einschätzungen, Strategien oder wirtschaftliche Handlungsvorschläge betreffen, bleibt die Umsetzung und Entscheidung hierüber allein Sache des Kunden.
13.6 Der Anbieter schuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen bestimmten wirtschaftlichen, künstlerischen, unternehmerischen oder finanziellen Erfolg.
§ 14 Laufzeit und Beendigung von Beratungsprojekten
14.1. Die Laufzeit eines Beratungsprojekts ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Projektbeschreibung.
14.2 Ist keine feste Laufzeit vereinbart, endet das Beratungsprojekt mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
14.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.4 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist der Anbieter berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits verbindlich disponierte Aufwände abzurechnen.
§ 15 Referenznennung
15.1. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden beziehungsweise das Projekt in angemessenem Umfang als Referenz zu benennen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
15.2 Eine Verwendung von Logos, Bildmaterial, geschützten Inhalten oder vertraulichen Projektdetails erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung, soweit diese nicht bereits ausdrücklich erteilt wurde.
15.3 Bei Künstlermanagementleistungen gelten ergänzend die Regelungen des jeweiligen individuellen Managementvertrags.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder einzelner Verträge bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.4 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand Bremen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
17.1. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Seelaff Consulting | Kian Seelaff
Bremen den 09.04.2026